Forschungszulage für Startups & KMU: Der vollständige Leitfaden 2026


Forschungszulage für Startups & KMU: Der vollständige Leitfaden 2026

Dr. Anne Küsters, 7. September 2026

Viele Unternehmen forschen und entwickeln, ohne ihre Arbeit so zu nennen: Sie testen neue technische Ansätze, lösen Unsicherheiten in Software oder Hardware oder entwickeln Produktionsverfahren, deren Erfolg zu Beginn nicht feststeht. Genau für solche Vorhaben kann die Forschungszulage relevant sein.

Die Förderung ist branchenoffen, nicht auf einzelne Programme oder Antragsrunden beschränkt und grundsätzlich unabhängig von der Gewinnsituation. Entscheidend ist nicht, ob ein Unternehmen eine eigene Forschungsabteilung besitzt. Entscheidend ist, ob ein klar abgegrenztes Vorhaben die gesetzlichen FuE-Kriterien erfüllt und die Aufwendungen nachvollziehbar dokumentiert sind.

Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist ein gesetzlich geregelter, steuerlicher Förderanspruch für begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Sie ergänzt klassische Zuschussprogramme: Statt sich in einem Wettbewerb um ein begrenztes Förderbudget zu bewerben, weist das Unternehmen zunächst gegenüber der BSFZ die FuE-Eigenschaft seines Vorhabens nach und beantragt anschließend die Zulage beim Finanzamt.

Die BSFZ beurteilt dabei, ob das Vorhaben dem Grunde nach begünstigte Forschung und Entwicklung ist. Das Finanzamt prüft im zweiten Schritt insbesondere die förderfähigen Aufwendungen und setzt die Forschungszulage fest. Diese klare Trennung ist zentral: Eine positive BSFZ-Bescheinigung allein bestimmt noch nicht die endgültige Auszahlungshöhe.

Wer kann die Forschungszulage beantragen?

Grundsätzlich können steuerpflichtige Unternehmen und Selbständige mit den im Forschungszulagengesetz genannten betrieblichen Einkunftsarten einen Anspruch haben, sofern sie nicht steuerbefreit sind. Dazu zählen Startups, KMU, größere Unternehmen, Einzelunternehmen und anspruchsberechtigte Mitunternehmerschaften. Branche, Technologie und Rechtsform sind nicht entscheidend.

Bei verbundenen Unternehmen gilt die jährliche Obergrenze der Bemessungsgrundlage für die Gruppe insgesamt. Zusätzlich sind beihilferechtliche Voraussetzungen zu beachten. Die konkrete Anspruchsberechtigung sollte deshalb immer für das jeweilige Unternehmen und Wirtschaftsjahr geprüft werden.

Warum ist die Forschungszulage für Startups und KMU besonders relevant?

Für innovative Startups und KMU ist Entwicklung häufig einer der größten Kostenblöcke. Die Forschungszulage kann Personalkosten, bestimmte Eigenleistungen, Auftragsforschung, ausgewählte Wirtschaftsgüter und bei neuen Vorhaben pauschalierte Gemein- und Betriebskosten berücksichtigen. Die Förderung ist nicht verwässernd. Das Unternehmen gibt dafür keine zusätzlichen Anteile ab. Auch Verluste schließen den Anspruch nicht aus. Venture Capital und Forschungszulage sind daher keine Gegensätze: Die Zulage kann den nicht verwässernden Teil des Finanzierungsmix stärken, während Eigenkapital Wachstum, Markteintritt und Skalierung finanziert.

Frau mit Brille analysiert Forschungsdaten am Laptop im industriellen Umfeld zur Beantragung der Forschungszulage für Unternehmen. Forschung und Entwicklung im industriellen Sektor: Mit der steuerlichen Forschungszulage sichern sich Unternehmen wertvolle Zuschüsse für innovative Projekte.
Forschungszulage für Startups & KMU: Der vollständige Leitfaden 2026

Welche FuE-Projekte sind förderfähig?

Grundlagenforschung

Förderfähig sind Vorhaben, die der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung zugeordnet werden können. Für Startups und KMU ist besonders häufig die experimentelle Entwicklung relevant.

Industrielle Forschung

Grundlagenforschung zielt auf neues Wissen über grundlegende Zusammenhänge, ohne dass eine konkrete kommerzielle Anwendung im Mittelpunkt stehen muss. Sie kann etwa bei wissenschaftlich geprägten DeepTech-Vorhaben vorkommen.

Industrielle Forschung schafft neue Kenntnisse und Fähigkeiten für neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Erforderliche Komponenten, Laborumgebungen oder Validierungsmodelle können dazugehören.

Experimentelle Entwicklung

Experimentelle Entwicklung nutzt vorhandenes Wissen für neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen. Prototypen, Pilotanlagen, Versuche und Validierungen können dazugehören. Markteinführung, Routineanpassungen und das Stabilisieren eines im Wesentlichen fertigen Produkts zählen nicht mehr als begünstigte FuE.

FuE-Check: Die drei Kernfragen der BSFZ

Für die Forschungszulage muss ein Vorhaben drei zentrale Kriterien erfüllen: Neuartigkeit, technische oder wissenschaftliche Ungewissheit und ein planmäßiges Vorgehen.

Bei der Neuartigkeit geht es darum, welchen technischen oder wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn das Projekt gegenüber dem verfügbaren Stand anstrebt. Eine reine Produktverbesserung oder die Anwendung bereits etablierter Lösungen reicht in der Regel nicht aus.

Das Kriterium Risiko oder Ungewissheit ist erfüllt, wenn der Lösungsweg zu Beginn nicht ohne Weiteres ableitbar ist. Es müssen technische oder wissenschaftliche Herausforderungen bestehen, durch die einzelne Ansätze oder sogar das gesamte Vorhaben scheitern können.

Die Planmäßigkeit zeigt, dass das Projekt systematisch durchgeführt wird. Dazu gehören nachvollziehbare Arbeitspakete, geeignete Methoden und Versuche sowie klare Meilensteine und Entscheidungspunkte auf dem Weg zum angestrebten Ergebnis.

Ein neues Feature, eine kundenspezifische Anpassung oder der Einsatz von KI reicht allein nicht aus. Förderfähigkeit entsteht aus der technischen oder wissenschaftlichen Herausforderung, nicht aus dem Neuigkeitswert im Marketing.

Zwei Laptops auf einem Schreibtisch bei der gemeinsamen Entwicklung von Innovationsprojekten für die steuerliche Forschungszulage in Deutschland. Erfolgreiche Zusammenarbeit bei der Beantragung: Wie deutsche Unternehmen durch die richtige Dokumentation am Laptop ihre Forschungszulage maximieren.
Gemeinsam zum Fördererfolg: Unser Leitfaden zeigt Startups und KMU Schritt für Schritt, wie sie die steuerliche Forschungszulage effizient beantragen und dokumentieren.

Welche Kosten können durch die Forschungszulage berücksichtigt werden?

Personalkosten

Förderfähig können Arbeitslöhne und bestimmte Arbeitgeberaufwendungen sein, soweit Beschäftigte tatsächlich am begünstigten FuE-Vorhaben arbeiten. Bei anteiliger Tätigkeit muss der FuE-Anteil dokumentiert werden. Auch Gesellschaftervergütungen können bei einem lohnsteuerpflichtigen Anstellungsvertrag relevant sein.

Eigenleistungen

Für FuE-Eigenleistungen eines Einzelunternehmers können seit 2026 100 Euro je nachgewiesener Arbeitsstunde angesetzt werden, höchstens 40 Stunden pro Woche. Für Gesellschafter einer anspruchsberechtigten Mitunternehmerschaft gelten besondere Anforderungen an die vereinbarte Tätigkeitsvergütung.

Auftragsforschung

Für nach dem 27. März 2024 beauftragte FuE können 70 Prozent des Entgelts in die förderfähigen Aufwendungen einfließen. Der Auftragnehmer muss seine Geschäftsleitung in der EU oder in einem vom Gesetz erfassten EWR-Staat haben. Nicht jede externe Entwicklungsleistung ist Auftragsforschung. Leistungsinhalt, FuE-Risiko, Vertragsgestaltung und die Abgrenzung zu normalen Dienstleistungen sind entscheidend. Vom Auftragnehmer weitervergebene Unteraufträge sind nach dem Gesetz nicht förderfähig.

Relevante Investitionen und Wirtschaftsgüter

Berücksichtigt werden kann die Wertminderung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter, die nach dem 27. März 2024 angeschafft oder hergestellt wurden, für das Vorhaben erforderlich sind und darin ausschließlich eigenbetrieblich genutzt werden. Nicht automatisch förderfähig sind die gesamten Anschaffungskosten.

Gemein- und Betriebskosten bei neuen Vorhaben

Bei FuE-Vorhaben, die nach dem 31. Dezember 2025 begonnen haben, werden zusätzliche Gemein- und Betriebskosten pauschal mit 20 Prozent der übrigen förderfähigen Aufwendungen des Wirtschaftsjahres berücksichtigt. Der tatsächliche Projektbeginn ist deshalb für die Anwendung der Neuregelung entscheidend.

Was hat sich 2026 bei der Forschungszulage geändert?

Seit dem 1. Januar 2026 liegt die maximale jährliche Bemessungsgrundlage bei 12 Millionen Euro statt zuvor 10 Millionen Euro. Die Grenze gilt für förderfähige Aufwendungen, die nach dem 31. Dezember 2025 entstehen.

Der Ansatz für bestimmte Eigenleistungen stieg zugleich von 70 auf 100 Euro je Stunde. Für Vorhaben mit Beginn nach dem 31. Dezember 2025 kam die 20-Prozent-Pauschale für zusätzliche Gemein- und Betriebskosten hinzu. Verbesserte Abschreibungen können zudem die berücksichtigungsfähige Wertminderung qualifizierender Wirtschaftsgüter erhöhen.

Wie hoch kann die Forschungszulage ausfallen?

Die Forschungszulage beträgt grundsätzlich 25 Prozent der Bemessungsgrundlage. Unternehmen, die am Ende des maßgeblichen Wirtschaftsjahres die europäische KMU-Definition erfüllen, können eine Erhöhung um zehn Prozentpunkte auf 35 Prozent beantragen.

Bei der maximalen Bemessungsgrundlage von 12 Millionen Euro ergeben sich rechnerisch bis zu 3 Millionen Euro pro Jahr beziehungsweise bis zu 4,2 Millionen Euro für qualifizierende KMU. Zusätzlich gilt nach dem aktuell veröffentlichten Gesetzestext eine beihilferechtliche Obergrenze von 15 Millionen Euro pro Unternehmen und FuE-Vorhaben.

Ein vereinfachtes Beispiel: Ein KMU hat für ein 2026 gestartetes FuE-Vorhaben förderfähige Personalaufwendungen von 500.000 Euro. Bei einer Förderquote von 35 Prozent ergibt sich daraus zunächst eine Forschungszulage von 175.000 Euro. Zusätzlich greift die neue Gemein- und Betriebskostenpauschale von 20 Prozent: Sie erhöht die Bemessungsgrundlage um 100.000 Euro und damit die Forschungszulage um weitere 35.000 Euro. Insgesamt kann das Unternehmen somit eine Forschungszulage von 210.000 Euro erhalten – vorausgesetzt, alle Förderbedingungen sind erfüllt. Bei Auftragsforschung fällt die Berechnung anders aus, da nur 70 Prozent des Auftragswerts als förderfähige Aufwendungen berücksichtigt werden.

Ein Techniker bedient den Touchscreen einer industriellen Maschine bei der Entwicklung und Erprobung von Prototypen für ein deutsches KMU im Rahmen der Forschungszulage 2026.
Der Leitfaden 2026 zeigt Startups und KMU, wie sie die steuerliche Forschungszulage für die Entwicklung neuer Maschinen, Prototypen und industrieller Prozesse erfolgreich beantragen.

Hinweis: Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Die tatsächliche Förderfähigkeit und Förderhöhe hängen vom Einzelfall ab. Rechtsstand: 7. September 2026.

Der Prozess: Forschungszulage in vier Schritten

1. FuE-Projekt identifizieren und abgrenzen

Im Mittelpunkt steht die inhaltliche Ausarbeitung des Vorhabens. Dabei wird nachvollziehbar dargelegt, wie das Projekt die Kriterien Neuartigkeit, technische oder wissenschaftliche Ungewissheit und Planmäßigkeit erfüllt. Gleichzeitig werden die relevanten Tätigkeiten und Arbeitspakete definiert sowie der zeitliche und finanzielle Rahmen mit den voraussichtlichen Gesamtkosten zusammengestellt.

2. BSFZ-Antrag stellen

Der ausgearbeitete Antrag wird digital bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eingereicht. Neben der Vorhabenbeschreibung werden unter anderem Angaben zum Unternehmen, zum Projektzeitraum, zu den beteiligten Personen und gegebenenfalls zu Kooperationspartnern oder Auftragnehmern übermittelt. Falls Informationen fehlen oder Fragen offenbleiben, kann die BSFZ weitere Erläuterungen oder Unterlagen anfordern.

3. Bescheinigung erhalten

Die BSFZ prüft, ob das Vorhaben die gesetzlichen Kriterien für Forschung und Entwicklung erfüllt. Bei einem positiven Ergebnis bestätigt die Bescheinigung die grundsätzliche Förderfähigkeit des FuE-Vorhabens. Damit ist die inhaltliche Voraussetzung für den Anspruch auf Forschungszulage erfüllt, eine Auszahlung erfolgt zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht. Die BSFZ übernimmt die fachliche Prüfung des Vorhabens sowie eine erste Plausibilitätsprüfung, während die förderfähigen Aufwendungen und die konkrete Höhe der Forschungszulage anschließend vom Finanzamt geprüft werden.

4. Forschungszulage beim Finanzamt beantragen

Nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres wird die Forschungszulage über ELSTER beim zuständigen Finanzamt beantragt. Dafür müssen die tatsächlich entstandenen förderfähigen Aufwendungen ermittelt und nachgewiesen werden. Bei mehrjährigen Vorhaben ist für jedes Wirtschaftsjahr ein eigener steuerlicher Antrag erforderlich. Mehr über den Antrag beim Finanzamt erfahren Sie in unserem weiterführenden Beitrag: [Forschungszulage beim Finanzamt beantragen: Ablauf, Nachweise und häufige Fehler].

Kann die Forschungszulage rückwirkend beantragt werden?

Ja, grundsätzlich können auch bereits laufende oder abgeschlossene Vorhaben berücksichtigt werden, wenn sie nach dem gesetzlich maßgeblichen Starttermin begonnen wurden und die Festsetzungsfrist noch offen ist. Die BSFZ-Bescheinigung kann vor, während oder nach dem Vorhaben beantragt werden. Für den steuerlichen Antrag gelten jedoch die Fristen der Abgabenordnung.

Praxisrelevant im September 2026: Bei kalendergleichem Wirtschaftsjahr endet die reguläre vierjährige Festsetzungsfrist für einen im Jahr 2022 entstandenen Anspruch grundsätzlich mit Ablauf des 31. Dezember 2026. Abweichende Wirtschaftsjahre, Anlauf- oder Ablaufhemmungen und Besonderheiten können das Ergebnis verändern. Unternehmen sollten ältere Jahre deshalb nicht pauschal abschreiben, aber umgehend steuerlich prüfen lassen.

Non-dilutive Funding ist ein wichtiger Bestandteil der Finanzierungsstrategie vieler FuE-intensiver Startups. Die Forschungszulage kann die Runway verlängern, zusätzliche Entwicklungsbudgets schaffen und den nicht verwässernden Anteil des Capital Stacks stärken. Auch aus Investorensicht ist es häufig positiv und teilweise sogar vorausgesetzt, dass Startups verfügbare Förderinstrumente sinnvoll nutzen und ihre Finanzierung effizient strukturieren.

Forschungszulage bei Startups ohne Gewinn

Auch verlustmachende oder noch nicht profitable Startups können von der Forschungszulage profitieren. Die festgesetzte Zulage wird bei der nächsten erstmaligen Einkommen- oder Körperschaftsteuerfestsetzung angerechnet. Ergibt sich danach ein Überschuss zugunsten des Unternehmens, wird er als Steuererstattung ausgezahlt.

Forschungszulage mit VC und anderen Förderungen kombinieren

Die Forschungszulage lässt sich daher sehr gut mit Venture Capital und grundsätzlich auch mit anderen Förderprogrammen oder staatlichen Beihilfen kombinieren. Dabei gilt jedoch: Dieselben Aufwendungen dürfen nicht doppelt gefördert werden. Entscheidend ist eine saubere Abgrenzung nach Projekt, Person, Zeitraum und Kostenart.

Welche Fehler gefährden das Förderpotenzial?

Häufig liegt das Problem in der Abgrenzung: Produktnutzen ersetzt die technische Herausforderung, Neuartigkeit bleibt unbelegt oder Marktrisiken werden mit technischer Ungewissheit verwechselt. Kritisch sind außerdem grobe Arbeitspläne, nachträglich rekonstruierte Zeiten, unklare Partnerverträge und doppelt angesetzte Kosten.

Eine positive BSFZ-Bescheinigung sollte außerdem nicht mit einer Auszahlungsgarantie verwechselt werden. Die Bescheinigung bestätigt die FuE-Eigenschaft; das Finanzamt prüft anschließend die Aufwendungen und die steuerlichen Voraussetzungen.

Braucht man für den Forschungszulage-Antrag einen Berater?

Nicht unbedingt. Unternehmen können beide Antragsstufen selbst bearbeiten, aber Unterstützung ist sinnvoll, vor allem, wenn mehrere Entwicklungsstränge abzugrenzen, technische Inhalte in die BSFZ-Kriterien zu übersetzen oder interne und externe FuE-Kosten zu koordinieren sind.

Genau hier setzt DnA an. Gemeinsam mit dem technischen Team identifizieren wir potenziell förderfähige Vorhaben, strukturieren Neuartigkeit, Risiko und Planmäßigkeit und übersetzen komplexe Entwicklungsarbeit in eine klare, prüfbare Projektdarstellung. Wir betrachten nicht nur den Antrag, sondern auch Personaleinsatz, Auftragsforschung, Dokumentation und die Verbindung zur Finanzierungsstrategie des Unternehmens. Das Ziel: eine belastbare Antragsgrundlage bei geringem internem Aufwand.

FuE-Projekt gemeinsam mit DnA auf Förderfähigkeit prüfen

Sie entwickeln Software, KI, Hardware, neue Produktionsverfahren oder DeepTech, sind aber unsicher, welche Arbeiten förderfähig sind? DnA verbindet technisches und Projektverständnis mit Startup- und Finanzierungsperspektive. Gemeinsam grenzen wir das Vorhaben ab, identifizieren mögliche förderfähige Aufwendungen und klären die nächsten Schritte.

Förderfähigkeit prüfen

Über DnA Ventures

Aus der Industrie, für die Industrie: DnA Ventures verbindet Industrie- und Startup-Erfahrung mit Venture Capital und nicht verwässernder FuE-Finanzierung. Ansprechpartnerinnen für eine erste Förderfähigkeitsprüfung sind Anna Saari und Maite Pazmino.

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