Forschungszulage 2026: Höhere Förderung & neue Regeln
Forschungszulage ab 2026 – Änderungen, Chancen und strategische Planung
Seit ihrer Einführung 2020 hat sich die Forschungszulage (→ Verlinkung Blog-Artikel 01) mehrfach verändert, um die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) in Deutschland zu verbessern. Ab 2026 treten voraussichtlich weitere bedeutende Anpassungen in Kraft, die vor allem die Bemessungsgrundlage, die Förderhöhe sowie die förderfähigen Kosten betreffen.
In diesem Blog-Beitrag fassen wir die geplanten Änderungen zusammen, erklären ihre Auswirkungen und geben Hinweise, wie Unternehmen sich strategisch darauf vorbereiten können.
Hintergrund: Warum Änderungen?
Die Forschungszulage wurde geschaffen, um Deutschland als Innovationsstandort zu stärken. Während das Instrument in den ersten Jahren nur zögerlich genutzt wurde, nahm die Zahl der Anträge seit 2022 deutlich zu. Gleichzeitig fordern Unternehmen und Wirtschaftsverbände seit langem:
Höhere Förderobergrenzen für größere Projekte
Ausweitung der förderfähigen Kosten
Vereinfachung des Antragsprozesses
Im aktuellen Koalitionsvertrag verständigte sich die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket, das auch eine Verbesserung der Forschungszulage vorsieht.
Geplante Änderungen im Überblick
Anhebung der Bemessungsgrundlage Die Bemessungsgrundlage soll von derzeit 10 Millionen Euro auf 12 Millionen Euro pro Jahr erhöht werden, um auch großvolumige FuE-Projekte angemessen fördern zu können.Beispiel: Bei einer Bemessungsgrundlage von 12 Millionen Euro läge die maximale Forschungszulage bei 3 Millionen Euro jährlich (25 % von 12 Mio. €) bzw. 4,2 Millionen Euro jährlich für KMU (35 % von 12 Mio. €).Entwicklung der Bemessungsgrundlage seit 2020:
01.01.2020 bis 30.06.2020: 2 Mio. €
01.07.2020 bis 27.03.2024: 4 Mio. €
28.03.2024 bis 31.12.2025: 10 Mio. €
ab 01.01.2026: 12 Mio. €
Erweiterung der förderfähigen Aufwendungen Künftig sollen im Rahmen einer pauschalen Gemeinkostenförderung im FuE-Projekt anfallende Gemein- und Betriebskosten in Höhe von 20 % zusätzlich zu den Personalkosten geltend gemacht werden können.
Auswirkungen auf Unternehmen
Neben konkreten Investitionsanreizen und mehr Planungssicherheit schafft eine novellierte Forschungszulage auch ganz konkrete Vorteile für Unternehmen.
Größere Fördermöglichkeiten Die Erhöhung der Bemessungsgrundlage bedeutet vor allem für forschungsintensive Unternehmen eine deutlich höhere absolute Förderhöhe. Große FuE-Programme können so stärker finanziell entlastet werden.
Steigerung der Attraktivität Durch die Einbeziehung zusätzlicher Gemein- und Betriebskosten in die Förderung steigt die Attraktivität der Forschungszulage. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dürfte dies den Zugang zur Forschungsförderung erleichtern. Die pauschale Berücksichtigung vereinfacht die Antragstellung, reduziert den Nachweis- und Dokumentationsaufwand und verbessert die Förderbedingungen, beispielsweise durch die Einbeziehung interner Projektsteuerung oder Materialkosten.
Zusätzlich zur Forschungszulage sieht das steuerliche Investitionssofortprogramm der Bundesregierung die Einführung einer degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter sowie eine schrittweise Reduzierung der Körperschaftsteuer vor. Ziel dieser Maßnahmen ist es, weitere Investitionsanreize zu setzen und die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen nachhaltig zu verbessern.
Chancen für unterschiedliche Unternehmensgrößen
Start-ups und KMU: Profitieren vor allem von der pauschalen Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten.
Großunternehmen: Erhalten durch die höhere Bemessungsgrundlage deutlich höhere Förderbeträge bei umfangreichen FuE-Programmen.
Strategische Vorbereitung auf 2026
Projektplanung anpassen Unternehmen sollten bereits 2025 prüfen, ob sich Projekte so terminieren lassen, dass kostenintensive Phasen ab 2026 anfallen. Dadurch kann die höhere Bemessungsgrundlage optimal genutzt werden.
Frühzeitige Abstimmung mit der Steuerabteilung Da die Forschungszulage über die Steuererklärung abgewickelt wird, sollten Änderungen rechtzeitig in die internen Steuerplanungen aufgenommen werden. Dies betrifft insbesondere die Liquiditätsplanung und die Einbindung in andere Förderprogramme.
Mehr Fördermittel. Weniger Aufwand.
Ab 2026 wird die Forschungszulage für viele Unternehmen noch attraktiver. Eine höhere Bemessungsgrundlage und erweiterte förderfähige Kosten sollen bessere Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung in Deutschland schaffen. Unternehmen, die sich frühzeitig auf die Änderungen einstellen, können ihre Förderquote deutlich steigern und ihre Innovationsprojekte gezielt in die kostenträchtigen Phasen der neuen Regelungen legen.
Wir bei DnA Industry Solutions unterstützen Sie dabei – von der Antragstellung bis hin zur erforderlichen Dokumentation Ihrer Projekte (→ Verlinkung Blog-Beitrag 03). Mit fundierter Branchenexpertise und einem erprobten Verfahren sorgen wir dafür, dass Ihr Antrag sämtliche Anforderungen und Kriterien erfüllt (→ Verlinkung Blog-Beitrag 02) und Ihre Forschungszulage schnell genehmigt wird.
Neugierig, wie viel Fördermittel Sie für Ihre FuE-Projekte erhalten könnten?