Forschungszulage: Voraussetzungen & BSFZ-Kriterien

Forschungszulage – Kriterien & Anforderungen im Überblick

Die Forschungszulage ist für viele Unternehmen ein attraktives Instrument zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE). Dennoch gilt: Nicht jedes Projekt ist automatisch förderfähig. Entscheidend sind die gesetzlich definierten Kriterien, nach denen die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüft, ob ein Vorhaben unter die Förderung fällt.

In unserem Blog-Beitrag erklären wir im Detail, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, wie die Prüfung abläuft und welche Punkte in der Praxis besonders wichtig sind.

Forschungszulage – Kriterien & Anforderungen im Überblick

Grundprinzip der Förderfähigkeit

Das Forschungszulagengesetz (FZulG) knüpft die Förderung an klar definierte inhaltliche Voraussetzungen. Förderfähig sind nur Tätigkeiten, die in eine der drei gesetzlich anerkannten FuE-Kategorien fallen:

  1. Grundlagenforschung
    Experimentelle oder theoretische Arbeiten zur Gewinnung neuer wissenschaftlicher oder technischer Erkenntnisse ohne unmittelbaren kommerziellen Nutzen.
  2. Industrielle Forschung
    Gezielte Forschung zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen oder zur wesentlichen Verbesserung bestehender Lösungen.
  3. Experimentelle Entwicklung
    Systematisches Arbeiten auf Grundlage bestehender wissenschaftlicher, technischer oder sonstiger Erkenntnisse mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.
Drei gesetzlich anerkannte förderfähige FuE-Kategorien

Wesentliche Förderkriterien

Damit ein Projekt in eine dieser Kategorien fällt, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Diese orientieren sich am Frascati-Manual der OECD:

  1. Neuartigkeit
    Das Projekt muss neue Erkenntnisse liefern oder bestehendes Wissen in einem neuen Kontext anwenden. Das bedeutet:
    • Entwicklung von etwas, das es in dieser Form noch nicht gibt.
    • Deutliche Weiterentwicklung bestehender Verfahren oder Produkte.
  1. Technische oder wissenschaftliche Ungewissheit
    Das Ergebnis muss nicht vorab sicher vorhersagbar sein. Förderfähig sind Projekte, bei denen technische, methodische oder wissenschaftliche Herausforderungen zu bewältigen sind.
  2. Systematische Vorgehensweise
    Die FuE-Tätigkeit muss geplant, strukturiert und dokumentiert erfolgen. Ein klarer Projektplan mit definierten Zielen, Methoden und Arbeitspaketen ist notwendig. Weitere Infos dazu finden Sie in unserem Blog-Beitrag zu Dokumentationspflichten bei der Forschungszulage.
  3. Wissensvermehrung
    Das Projekt muss neues Wissen schaffen oder bestehendes Wissen wesentlich erweitern. Dabei ist nicht entscheidend, ob das Vorhaben erfolgreich abgeschlossen wird – auch fehlgeschlagene Forschungsansätze können förderfähig sein.
Forschungszulage: Wesentliche Förderkriterien

Typische Ausschlusskriterien

Einige Tätigkeiten sind ausdrücklich nicht förderfähig, selbst wenn sie technisch anspruchsvoll erscheinen. Dazu zählen unter anderem:

  • Routine- oder Standardtests ohne Forschungscharakter
  • Anpassungen bestehender Produkte ohne wesentliche Innovation
  • Reine Markt- und Wirtschaftsstudien
  • Qualitätskontrollen im Rahmen der Serienproduktion
  • Arbeiten, die ausschließlich auf die ästhetische Gestaltung abzielen

Die Rolle der BSFZ bei der Prüfung

Forschungszulage: Die Rolle der BSFZ bei der Prüfung
© Bescheinigungsstelle Forschungszulage

Die BSFZ prüft im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Anträge von Unternehmen auf eine Bescheinigung für die Forschungszulage. Sie ist eine gemeinsame Einrichtung der folgenden drei Institutionen:

VDI Technologiezentrum GmbH
DLR Projektträger
AiF Projekt GmbH

Aufgabe der BSFZ ist es, unabhängig zu beurteilen, ob ein Projekt die inhaltlichen Förderkriterien des FZulG erfüllt.

Prüfungsablauf

  1. Antragstellung über das BSFZ-Portal
    Unternehmen reichen eine ausführliche Projektbeschreibung ein, die die technischen oder wissenschaftlichen Herausforderungen und den Innovationsgehalt darlegt.
  2. Inhaltliche Bewertung
    Die BSFZ beurteilt, ob das Vorhaben den FuE-Kategorien zugeordnet werden kann und die relevanten Förderkriterien erfüllt.
  3. Bescheinigung
    Bei positivem Ergebnis stellt die BSFZ eine Bescheinigung aus, die für den steuerlichen Antrag beim Finanzamt erforderlich ist.

Wichtig: Die BSFZ prüft ausschließlich den inhaltlichen Fördertatbestand, nicht die Kosten oder steuerlichen Fragen.

Forschungszulage: Prüfprozess durch die BSFZ

Anforderungen an die Projektbeschreibung

Eine präzise und fachlich fundierte Beschreibung des Projekts ist entscheidend für eine erfolgreiche Prüfung. Empfehlenswert ist, folgende Punkte strukturiert darzustellen:

  • Ausgangslage und Motivation des Projekts
  • Technische oder wissenschaftliche Herausforderungen
  • Detaillierte Zielsetzung
  • Geplanter methodischer Ansatz
  • Erwarteter Erkenntnisgewinn
  • Abgrenzung zu Routinearbeiten

Formulierungen sollten technisch und wissenschaftlich fundiert sein – Marketing- oder Vertriebsformulierungen sind für die BSFZ irrelevant und können den Antrag schwächen.

Zeitliche Rahmenbedingungen

  • Die BSFZ-Bescheinigung kann vor, während oder nach Abschluss eines Projekts beantragt werden.
  • Es ist möglich, mehrere Projekte parallel zu beantragen.
  • Die Bescheinigung gilt für den gesamten Projektzeitraum, muss aber bei Änderungen des Vorhabens gegebenenfalls aktualisiert werden.

Häufige Fehler bei der Antragstellung

Häufige Fehler bei Forschungszulage-Anträgen

In der Praxis führen einige wiederkehrende Fehler dazu, dass Anträge abgelehnt oder verzögert werden:

  • Unzureichende Abgrenzung zu nicht förderfähigen Tätigkeiten
  • Vermischung von Markt- und Forschungsargumenten
  • Unklare Darstellung der technischen Unsicherheit
  • Fehlende Dokumentation des geplanten Vorgehens

Mehr Infos zu den Dokumentationspflichten bei der Forschungszulage finden Sie in unserem Blog-Beitrag zum Thema (→ Verlinkung Blog-Beitrag 03).

Mehr Fördermittel. Weniger Aufwand.

Die Forschungszulage bietet erhebliche finanzielle Vorteile, setzt aber eine exakte Erfüllung der Förderkriterien voraus. Denn die BSFZ prüft ausschließlich den wissenschaftlichen beziehungsweise technischen Charakter des Vorhabens – wer diesen klar darlegt, hat beste Chancen auf eine erfolgreiche Bewilligung.

Wir bei DnA Industry Solutions kennen nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, Förderkriterien und Voraussetzungen, sondern unterstützen Sie auch bei der erforderlichen Dokumentation ihrer Projekte (→ Verlinkung Blog-Beitrag 03).

Mit fundierter Branchenexpertise und einem erprobten Verfahren sorgen wir bei DnA Industry Solutions dafür, dass Ihre Forschungszulage schnell genehmigt wird. Vom ersten Gespräch bis zur Sicherung Ihrer Förderung bieten wir Ihnen die nötige individuelle Unterstützung.

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