Die Forschungszulage ist ein wirkungsvolles Instrument, um Forschung und Entwicklung (FuE) in Deutschland steuerlich zu fördern. Damit Unternehmen die Förderung erhalten, müssen sie ihre FuE-Aktivitäten und Kosten lückenlos dokumentieren. Die Dokumentation ist nicht nur für die Antragstellung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) entscheidend, sondern auch für die Prüfung durch das Finanzamt.
In diesem Blog-Beitrag erklären wir, welche Unterlagen erforderlich sind, wie sie geführt werden sollten und welche Best Practices sich in der Praxis bewährt haben.
Einen umfassenden Überblick über die Forschungszulage geben wir hier.
Die Forschungszulage basiert auf zwei Prüfprozessen:
In beiden Fällen gilt: Ohne eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation steigt das Risiko von Verzögerungen, Nachfragen oder sogar Ablehnungen. Eine saubere Dokumentation sorgt für Transparenz und Nachweisbarkeit.
Einen ausführlichen Blog-Beitrag zu den Förderkriterien und der Prüfung durch die BSFZ gibt es hier.
Die erforderliche Dokumentation lässt sich in vier Hauptkategorien unterteilen:
Das Gesetz schreibt keine feste Form vor, jedoch muss die Dokumentation prüfbar, vollständig und jederzeit nachvollziehbar sein. Bewährt haben sich:
Die Dokumentation muss unabhängig von der jeweiligen Form die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ erfüllen.
Die Erfassung der Arbeitszeit ist ein kritischer Punkt bei der Forschungszulage, da die förderfähigen Kosten maßgeblich auf den Personalkosten basieren.
Wir empfehlen:
Bei der Beauftragung externer Forschungspartner müssen folgende Punkte dokumentiert werden:
Die BSFZ bewertet die Projektbeschreibung und prüft die FuE-Kriterien. Sie interessiert sich dabei nicht für die detaillierte Kostenaufstellung, sondern ausschließlich für den technischen bzw. inhaltlichen Fördertatbestand.
Das Finanzamt hingegen prüft die Personalkosten sowie die weiteren geltend gemachten Ausgaben. Es vergleicht die eingereichten Unterlagen mit den Angaben in der Steuererklärung und kann zusätzliche Nachweise zu Arbeitszeiten, Verträgen oder Rechnungen anfordern.
Für die Forschungszulage gelten die allgemeinen steuerlichen Aufbewahrungsfristen nach der Abgabenordnung:
Wir raten dazu, sämtliche projektbezogenen Unterlagen mindestens 10 Jahre aufzubewahren, um auch nachträglichen Prüfungen standhalten zu können.
Eine präzise, revisionssichere Dokumentation ist unerlässlich für eine erfolgreiche Beantragung und Genehmigung der Forschungszulage. Sie sichert nicht nur die Förderfähigkeit, sondern schützt Unternehmen vor späteren Prüf- oder Rückforderungsrisiken. Wer von Anfang an klare Prozesse etabliert, geeignete Tools nutzt, Mitarbeitende schult und Nachweise systematisch aufbereitet, legt den Grundstein für eine effiziente und rechtssichere FuE-Förderung.
Wir bei DnA Ventures unterstützen Sie von der Antragstellung bis hin zur erforderlichen Dokumentation Ihrer Projekte. Mit fundierter Branchenexpertise und einem erprobten Verfahren sorgen wir dafür, dass Ihre Forschungszulage schnell genehmigt wird.
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