Die Forschungszulage ist ein zentrales Instrument zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) in Deutschland. Sie soll Unternehmen aller Größen und Branchen dazu motivieren, in innovative Projekte zu investieren und Innovationen voranzutreiben. Zu den förderfähigen Kosten gehören sowohl Personalkosten für FuE-Mitarbeiter als auch Kosten für Auftragsforschung und Wirtschaftsgüter.
Die Förderung ist seit 2020 verfügbar und gewinnt durch kontinuierliche Anpassungen an Bedeutung. Auch 2026 treten spannende Neuerungen in Kraft. In diesem Blog-Beitrag bieten wir einen umfassenden Überblick darüber, wie die Forschungszulage funktioniert, wer sie nutzen kann und welche Vorteile sie bietet.
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Forschungsförderung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Sie kann von Unternehmen in Deutschland beantragt werden, die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten durchführen.
Die Besonderheit: Die Förderung erfolgt nicht als Zuschuss, der im Vorfeld beantragt und bewilligt werden muss, sondern als steuerliche Gutschrift über die Steuererklärung. Dadurch profitieren auch Unternehmen, die keine Gewinne erwirtschaften, da die Zulage in diesem Fall als Auszahlungsbetrag vom Finanzamt überwiesen wird.
Die Forschungszulage ist branchenunabhängig – entscheidend ist nicht, in welchem Wirtschaftszweig ein Unternehmen tätig ist, sondern ob die Projekte die gesetzlich festgelegten FuE-Kriterien erfüllen. Welche das sind und wie diese geprüft werden erfahren Sie in unserem Blog-Beitrag Forschungszulage – Kriterien & Anforderungen im Überblick.
Die Forschungszulage steht allen in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen offen – unabhängig von Rechtsform, Größe oder Alter. Förderberechtigt sind unter anderem:
Es gibt keine Mindestgröße oder Mindestumsatzvorgabe. Auch Start-ups und kleine Unternehmen können profitieren, sofern sie förderfähige FuE-Projekte durchführen. Ebenfalls förderfähig sind Eigenleistungen von Einzelunternehmern.
Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen, die sich in akuten Schwierigkeiten befinden, dazu zählen beispielsweise laufende Insolvenzverfahren oder instabile Finanzierungslagen.
Das Gesetz unterscheidet drei Arten von förderfähigen Projekten:
Wesentliche Merkmale eines Projekts sind dessen Neuartigkeit, das Vorliegen technischer oder wissenschaftlicher Unsicherheiten sowie eine systematische und geplante Vorgehensweise. Mehr zu den konkreten Kriterien & Anforderungen finden Sie hier.
Die Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage bilden die förderfähigen Aufwendungen für die begünstigten FuE-Vorhaben. Im Falle eigenbetrieblich durchgeführter Vorhaben gehören dazu vor allem die Personalkosten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die direkt im FuE-Projekt tätig sind. Diese Kosten beinhalten auch die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Zudem können auch Abschreibungen (AfA) auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens einbezogen werden.
Der Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung sieht eine gezielte Ausweitung der Forschungszulage vor. So stellt dieser unter anderem höhere Fördersätze, eine erweiterte Bemessungsgrundlage sowie ein vereinfachtes Antragsverfahren in Aussicht. Mehr dazu in unserem Blogbeitrag Forschungszulage 2026: Höhere Förderung & neue Regeln.
Der Antrag auf Forschungszulage erfolgt in zwei Schritten:
Die Forschungszulage bietet Unternehmen gleich mehrere handfeste Vorteile:
Die Forschungszulage basiert auf dem Forschungszulagengesetz (FZulG), das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Die konkrete Auslegung der Kriterien orientiert sich am Frascati-Manual der OECD, einem internationalen Standardwerk zur Definition von Forschung und Entwicklung.
Die Forschungszulage ist ein effektives Förderinstrument, das für eine breite Unternehmensbasis zugänglich ist. Sie bietet klare rechtliche Rahmenbedingungen, lässt sich mit anderen Förderprogrammen kombinieren und kann selbst bei Verlustjahren einen positiven Liquiditätseffekt erzielen.
Mit fundierter Branchenexpertise und einem erprobten Verfahren sorgen wir bei DnA Ventures dafür, dass Ihre Forschungszulage schnell genehmigt wird. Vom ersten Gespräch bis zur Sicherung Ihrer Förderung bieten wir Ihnen die nötige individuelle Unterstützung.
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