Forschungszulage erklärt: Förderung für Unternehmen 2025

Forschungszulage – Das Wichtigste auf einen Blick

Die Forschungszulage ist ein zentrales Instrument zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) in Deutschland. Sie soll Unternehmen aller Größen und Branchen dazu motivieren, in innovative Projekte zu investieren und Innovationen voranzutreiben. Zu den förderfähigen Kosten gehören sowohl Personalkosten für FuE-Mitarbeiter als auch Kosten für Auftragsforschung und Wirtschaftsgüter.

Die Förderung ist seit 2020 verfügbar und gewinnt durch kontinuierliche Anpassungen an Bedeutung. Auch 2026 treten spannende Neuerungen in Kraft. In diesem Blog-Beitrag bieten wir einen umfassenden Überblick darüber, wie die Forschungszulage funktioniert, wer sie nutzen kann und welche Vorteile sie bietet.

Forschungszulage für industrielle Technologie

Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Forschungsförderung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Sie kann von Unternehmen in Deutschland beantragt werden, die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten durchführen.

Die Besonderheit: Die Förderung erfolgt nicht als Zuschuss, der im Vorfeld beantragt und bewilligt werden muss, sondern als steuerliche Gutschrift über die Steuererklärung. Dadurch profitieren auch Unternehmen, die keine Gewinne erwirtschaften, da die Zulage in diesem Fall als Auszahlungsbetrag vom Finanzamt überwiesen wird.

Die Forschungszulage ist branchenunabhängig – entscheidend ist nicht, in welchem Wirtschaftszweig ein Unternehmen tätig ist, sondern ob die Projekte die gesetzlich festgelegten FuE-Kriterien erfüllen. Welche das sind und wie diese geprüft werden erfahren Sie in unserem Blog-Beitrag Forschungszulage – Kriterien & Anforderungen im Überblick.

Forschungszulage im Überblick: DnA Ventures

Für wen ist sie gedacht?

Die Forschungszulage steht allen in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen offen – unabhängig von Rechtsform, Größe oder Alter. Förderberechtigt sind unter anderem:

  • Einzelunternehmer, Freiberufler, Kleingewerbetreibende
  • Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)
  • Kapitalgesellschaften
  • Kooperationsvorhaben und Auftragsforschung

Es gibt keine Mindestgröße oder Mindestumsatzvorgabe. Auch Start-ups und kleine Unternehmen können profitieren, sofern sie förderfähige FuE-Projekte durchführen. Ebenfalls förderfähig sind Eigenleistungen von Einzelunternehmern.

Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen, die sich in akuten Schwierigkeiten befinden, dazu zählen beispielsweise laufende Insolvenzverfahren oder instabile Finanzierungslagen.

Förderfähige Tätigkeiten

Das Gesetz unterscheidet drei Arten von förderfähigen Projekten:

Förderfähige Tätigkeiten im Forschungszulage-Antrag
  1. Grundlagenforschung – experimentelle oder theoretische Arbeit zur Gewinnung neuer Erkenntnisse ohne direkte kommerzielle Anwendung.
  2. Industrielle Forschung – gezielte Forschung zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
  3. Experimentelle Entwicklung – systematisches Arbeiten zur Entwicklung neuer oder zur wesentlichen Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.

Wesentliche Merkmale eines Projekts sind dessen Neuartigkeit, das Vorliegen technischer oder wissenschaftlicher Unsicherheiten sowie eine systematische und geplante Vorgehensweise. Mehr zu den konkreten Kriterien & Anforderungen finden Sie hier.

Höhe der Förderung

Die Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage bilden die förderfähigen Aufwendungen für die begünstigten FuE-Vorhaben. Im Falle eigenbetrieblich durchgeführter Vorhaben gehören dazu vor allem die Personalkosten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die direkt im FuE-Projekt tätig sind. Diese Kosten beinhalten auch die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Zudem können auch Abschreibungen (AfA) auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens einbezogen werden.

Förderhöhe der Forschungszulage für genehmigte F&E-Projekte

Der Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung sieht eine gezielte Ausweitung der Forschungszulage vor. So stellt dieser unter anderem höhere Fördersätze, eine erweiterte Bemessungsgrundlage sowie ein vereinfachtes Antragsverfahren in Aussicht. Mehr dazu in unserem Blogbeitrag Forschungszulage 2026: Höhere Förderung & neue Regeln.

Ablauf des Antragsprozesses

Forschungszulage Antragsablauf

Der Antrag auf Forschungszulage erfolgt in zwei Schritten:

  1. Technische Prüfung durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
    Zunächst muss eine BSFZ-Bescheinigung beantragt werden. Die BSFZ prüft dabei ausschließlich die inhaltliche Förderfähigkeit des Projekts, nicht die finanziellen Details. Der Antrag erfolgt online über das Portal der BSFZ und erfordert eine detaillierte Projektbeschreibung in Bezug auf die FuE-Kriterien.
  2. Finanzielle Beantragung beim Finanzamt
    Liegt die BSFZ-Bescheinigung vor, kann die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung beantragt werden. Hier prüft die Finanzverwaltung, ob die angegebenen Kosten korrekt und förderfähig sind. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der steuerlichen Veranlagung.

Vorteile der Forschungszulage

Die Forschungszulage bietet Unternehmen gleich mehrere handfeste Vorteile:

  1. Planungssicherheit –  Die Förderkriterien sind gesetzlich definiert, sodass bei korrekter Projektauswahl und Dokumentation ein Rechtsanspruch besteht.
  2. Liquiditätseffekt – Auch Unternehmen ohne Gewinn profitieren, da die Zulage als Steuergutschrift ausgezahlt wird.
  3. Branchenoffenheit – Jedes Unternehmen mit förderfähigen Projekten kann profitieren, unabhängig von der Branche.
  4. Kombinierbarkeit – Die Forschungszulage kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, sofern keine Kosten doppelt gefördert werden.

Rechtliche Grundlage

Die Forschungszulage basiert auf dem Forschungszulagengesetz (FZulG), das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Die konkrete Auslegung der Kriterien orientiert sich am Frascati-Manual der OECD, einem internationalen Standardwerk zur Definition von Forschung und Entwicklung.

Fristen und Zeitpunkte

Fristen und Timing des Forschungszulage-Antrags
  • Die Forschungszulage kann bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden. Das bedeutet, dass Unternehmen auch für bereits abgeschlossene FuE-Projekte eine Förderung beantragen können.
  • Der Antrag bei der BSFZ kann jederzeit gestellt werden – auch während das Projekt noch läuft oder im Voraus.
  • Die Beantragung beim Finanzamt erfolgt nach Vorliegen der BSFZ-Bescheinigung im Rahmen der Steuererklärung.

Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag auf Forschungszulage

Mehr Fördermittel. Weniger Aufwand.

Die Forschungszulage ist ein effektives Förderinstrument, das für eine breite Unternehmensbasis zugänglich ist. Sie bietet klare rechtliche Rahmenbedingungen, lässt sich mit anderen Förderprogrammen kombinieren und kann selbst bei Verlustjahren einen positiven Liquiditätseffekt erzielen.

Mit fundierter Branchenexpertise und einem erprobten Verfahren sorgen wir bei DnA Ventures dafür, dass Ihre Forschungszulage schnell genehmigt wird. Vom ersten Gespräch bis zur Sicherung Ihrer Förderung bieten wir Ihnen die nötige individuelle Unterstützung.

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