Forschungszulage mit anderen Fördermitteln kombinieren

Wir haben bereits andere Fördermittel erhalten. Können wir zusätzlich Forschungszulage beantragen?

Dr. Anne Küsters, 19. Oktober 2026

Ein bestehender Förderbescheid bedeutet nicht, dass die Forschungszulage für dasselbe FuE-Projekt ausgeschlossen ist.

Andere Förderprogramme und Forschungszulage können grundsätzlich nebeneinander genutzt werden. Was nicht funktioniert, ist die doppelte Förderung derselben Aufwendungen. Genau diese Unterscheidung ist für Startups relevant, die ihre technische Entwicklung bereits über Zuschüsse, EU-Mittel oder andere staatliche Programme mitfinanzieren.

Die richtige Frage lautet deshalb nicht: "Wurde das Projekt schon gefördert?" Sondern: Welche konkreten Kosten wurden bereits über die andere Förderung berücksichtigt?

Dasselbe FuE-Projekt kann grundsätzlich mehrfach gefördert werden

§7 Forschungszulagengesetz erlaubt ausdrücklich, die Forschungszulage neben anderen Förderungen oder staatlichen Beihilfen für ein begünstigtes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu nutzen. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn die andere Förderung aus EU-Mitteln stammt.  Ein Startup muss also nicht zwischen "Projektförderung oder Forschungszulage" wählen.

Das ist gerade für technologieintensive Unternehmen relevant. Ein mehrjähriges Entwicklungsprojekt kann verschiedene Kostenblöcke enthalten. Mitarbeiter entwickeln die Kerntechnologie, ein externer Partner übernimmt einen Teil der Forschung und zusätzliche technische Ressourcen werden für das Projekt eingesetzt. Eine bestehende Förderung kann nur einen Teil davon abdecken. Die Forschungszulage kann für andere förderfähige Aufwendungen desselben Projekts weiterhin relevant sein.

Die Grenze verläuft bei den Kosten, nicht beim Projektnamen

Der entscheidende Punkt ist der Ausschluss einer Doppelförderung. Aufwendungen, die bereits im Rahmen einer anderen Förderung oder staatlichen Beihilfe gefördert wurden oder werden, dürfen nicht erneut in die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage einfließen.  Dabei ist die Regel strenger, als man zunächst vermuten könnte.

Das Bundesfinanzministerium zeigt dies an einem Beispiel: Werden Personalkosten von 100.000 Euro als Berechnungsgrundlage einer anderen Förderung verwendet und beträgt deren Fördersatz 50 Prozent, fließen tatsächlich 50.000 Euro Förderung. Für die Forschungszulage werden trotzdem die gesamten 100.000 Euro dieser bereits berücksichtigten Personalkosten ausgeschlossen, nicht nur die ausgezahlten 50.000 Euro.  

Entscheidend ist also, welche Aufwendungen bereits Bemessungsgrundlage der anderen Förderung waren. Das ist ein wichtiger Unterschied für die Kalkulation.

Ein Beispiel: Ein Projekt, zwei Finanzierungsquellen

Genau diese Logik zeigt auch das BMF in seinen Anwendungsbeispielen. Kosten, die nicht Teil der anderen Förderbasis waren, können weiterhin in die Berechnung der Forschungszulage einfließen.  

Nehmen wir ein Startup, das über zwölf Monate ein industrielles KI-System entwickelt. Drei EntwicklerInnen arbeiten an dem FuE-Projekt. Eine andere öffentliche Förderung berücksichtigt ausschließlich die Personalkosten einer Person in den ersten sechs Monaten, 100.000 Euro förderfähige Kosten bei einer Förderquote von 50 %.

Für diese bereits berücksichtigten Kosten kann keine Forschungszulage beantragt werden. Die Kosten der beiden weiteren EntwicklerInnen wurden jedoch nicht in der anderen Förderung erfasst und können daher grundsätzlich weiterhin für die Forschungszulage relevant sein.

Dasselbe gilt bei einer zeitlichen Abgrenzung: Läuft eine andere Förderung nur sechs Monate, kann für die nicht geförderte zweite Jahreshälfte grundsätzlich Forschungszulage beantragt werden. Entscheidend ist nicht, ob das Projekt bereits gefördert wurde, sondern welche konkreten Aufwendungen und Zeiträume Teil der anderen Förderbasis waren, vorausgesetzt, die übrigen Voraussetzungen der Forschungszulage sind erfüllt.

Förderprogramme sollten als Funding Stack geplant werden

Für Startups ist das weniger eine juristische Detailfrage als eine Frage der Finanzierungsarchitektur. Öffentliche Projektförderung, Forschungszulage und Venture Capital können unterschiedliche Teile derselben technischen Roadmap finanzieren. Die Instrumente funktionieren aber nur dann sauber zusammen, wenn klar dokumentiert ist, welche Kosten welchem Finanzierungstopf zugeordnet wurden. Wer diese Zuordnung erst nach Projektende rekonstruieren muss, macht die Berechnung unnötig kompliziert.

Besser ist es, bereits bei Beginn des FuE-Projekts zu dokumentieren, welche Mitarbeiter, Arbeitspakete und externen Leistungen über ein anderes Förderprogramm berücksichtigt werden und welche Kosten außerhalb dieser Förderung entstehen. Denn mehrere Finanzierungsquellen sind möglich. Dieselbe Kostenposition zweimal zu fördern, ist es nicht.

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Mehr zum Thema: Wie kalkuliert man die Kosten für die Forschungszulage?

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Hinweis: Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Die tatsächliche Förderfähigkeit und Förderhöhe hängen vom Einzelfall ab.

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